Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZ Alle

 

Heilpraktikererlaubnis; Beantragung


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen
Leitung Gerhard Domaier
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 283
Fax 09431 / 471 - 121
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren


Ansprechpartner:

Gerhard Domaier
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 283
Fax 09431 / 471 - 121
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E35, Erdgeschoss, Südflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Patricia Reimann
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 279
Fax 09431 / 471 - 121
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E39, Erdgeschoss, Südflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren


Verfügbare Formulare:

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Externer Dokumentlink

Kurzbeschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beschreibung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 19.02.2024
Online Verfahren

Verwandte Themen
Voraussetzungen

Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

  • Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Berufseignung
  • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt

Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen
Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)
Kosten
  • Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
  • Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage